Seit letztem Jahr kann man in Deutschland Solarenergie erzeugen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Mit einer steckerfertigen Solaranlage kann jetzt jeder und jede erneuerbaren Strom produzieren, ohne die bisher notwendige Bürokratie und die Zahlung von Gewerbe- oder Umsatzsteuer.
Petra Daisenberger hat sich deshalb gemeinsam mit ihrem Lebenspartner als Mieter eine eigene Solaranlage in den Garten gestellt. Damit sollen Haushaltsgeräte wie der Kühlschrank oder die Waschmaschine versorgt werden, im besten Fall auch das private Elektrofahrzeug. Aufstellen, anschließen, fertig, ganz so einfach war es dann doch nicht.
Gesetzesänderung begünstigt die eigene Solaranlage
Das erste Fazit gleich zu Anfang: Es ist eine gelungene, wenn auch ausbaufähige Gesetzesaktualisierung. Sie könnte wirkungsvoll sein, aber noch ist sie viel zu unbekannt. Je mehr Menschen mitmachen, desto wirkungsvoller wird sie.
Bis zur Gesetzesänderung durfte man Strom nur erzeugen, wenn man ein Gewerbe als Stromproduzent angemeldet hat und die Anlage von Fachleuten installiert wurde. Mit steckerfertigen Modulen kann nun jede*r selbst Solarstrom erzeugen und in das eigene Hausnetz einspeisen. Bisher war die Stromproduktion Haus- und Grundbesitzenden vorbehalten. Jetzt können das auch MieterInnen.
Trotzdem ist es empfehlenswert, bei den VermieterInnen oder beim örtlichen Mieterschutzbund die für den persönlichen Fall zu beachtenden Regeln nachzufragen.
Wieviel darf man mit der eigene Solaranlage produzieren?
Die festgelegte Höchstmenge für selbst produzierten Strom ist bei maximal 600 Watt festgelegt. Wie viel Module man einsetzen will, um diese oder auch kleinere Mengen zu erzeugen, hängt vom verfügbaren Platz ab. Ursprünglich hatten wir eine Montage für den Balkon geplant. Doch letztlich haben wir dem Holzbalkon nicht die notwendige Tragfähigkeit zugetraut. Dafür haben wir im Garten einen optimalen Standplatz gefunden.
Was gibt es zu beachten?
Der Kauf einer steckerfertigen Solaranlage verpflichtet zur Anmeldung beim eigenen Stromanbieter. Außerdem ist eine Erklärung notwendig, mit der man auf die „Überschusserstattung“ verzichtet. Theoretisch produziert man nur für den eigenen Bedarf. Praktisch geht aber nicht verbrauchter Strom in das allgemeine Netz. Dabei geht es um überschaubare Mengen selbst erzeugten Stroms, auf diese „Einnahme“ können wir bisher gut verzichten.
Um so wenig Strom wie möglich zu verschenken, haben wir unsere Stromnutzung im Alltag etwas an die Sonnenzeiten angepasst. Die Spülmaschine läuft nun besser mittags statt abends und auch der Waschmaschine und dem kleinen Elektromobil gefällt der selbst produzierte Solarstrom. (Petra fährt einen Renault Twizy. Mehr dazu im Beitrag: 7 Jahre Twizy) So wird der selbst produzierte Strom zum größten Teil durch den höheren Stromverbrauch in der Mittagszeit aufgebraucht.
Solaranalagen können durch einen Stromspeicher ergänzt werden, so dass man den Solarstrom auch Nachts nutzen kann. Ohne Speicherung unterhält das Solarpaneel tagsüber permanente Stromverbraucher wie Kühlschrank und Tiefkühltruhe. Auch eventuell nicht vermeidbare Stand-by-Verbräuche wie die Heizung können gut damit betrieben werden. Nach dem ersten Jahr hat mein neuer Stromzähler angezeigt, dass 30 KWh unverbraucht ins Netz „verschenkt“ wurden. Das kann man optimieren. Ein Mini Cooper SE könnte mit den „verschenkten“ 30 kWh bereits einmal fast voll geladen werden. (Mehr zum elektrischen Mini steht im Beitrag: Kein Auto für die Stadt.)
Bürokratische Hürden
Das Stromerzeugen und selbst verbrauchen wird uns (noch) nicht ganz leicht gemacht. Auf Wunsch des Netzbetreibers wurden die alten Stromzähler ausgetauscht, neue Zähler aber unverständlicherweise über eine zwei Euro höhere Monatspauschale vom Netzbetreiber refinanziert. Auch eine jährliche Verbrauchsmeldung über die Menge des eingespeisten Stroms wird gefordert und verbürokratisiert das gute Gesetz unnötig.
Neben der Meldung beim eigenen Stromlieferanten ist auch eine Meldung bei der Bundesnetzagentur notwendig. Mit der Registrierung und der Erklärung, dass man ein „stromerzeugendes Haushaltsgerät“ statt einer Solaranlage betreibt, hat man den einfacheren Teil des bürokratischen Aufwands geschafft. Aber auch den Rest bekommt man hin.
Solaranlage als politisches Statement
Es ist nicht im Interesse der großen Stromerzeuger, dass kleine Haushalte an der Stromproduktion beteiligt sind. Eine dezentralisierte Stromerzeugung ist aber eine der notwendigen Änderungen, mit der wir die Energiewende schaffen können. Deutschland hat sich verpflichtet, zu den 2015 in Paris vereinbarten Klimazielen einen Beitrag zu leisten. Sich daran mit einer eigenen Solaranlage zu beteiligen, ist ein sehr gutes Gefühl. Auch das politische Signal, das mit dem Kauf einer solchen Anlage gesendet wird, ist nicht zu unterschätzen.
Angebot und Preise
Stecker-Solaranlagen gibt es von verschiedenen Anbietern und Herstellern in verschiedenen Größen und Aufstellungs- und Aufhängungsarten. Ein paar kleine Handgriffe und schon war unsere Solaranalage fertig montiert. Die Aufhängung am Balkon oder an einer geeigneten Wand sollte mit fachlicher Unterstützung erfolgen. Eine sturmsichere Montage ist wichtig. Zur Orientierung: Die größeren Module haben in etwa das Gewicht und die Fläche einer Zimmertür.
Module mit 300 Watt Leistung kosten zwischen 400 und 600 Euro, abhängig von der Region, in der das Modul gefertigt wurde. Nach etwa sechs Jahren hat sich die Anschaffung meistens amortisiert. Während der erwartbaren langen Lebensdauer eines Moduls fallen keine Wartungskosten an. Ab und zu reinigen genügt laut Hersteller.
Wenn ihr das richtige Solarpanel für euch gefunden habt und die kleineren bürokratischen Hürden überwunden sind, heißt es: Stecker rein und über selbst erzeugten Strom freuen.
Wenn ihr selbst schon Erfahrungen mit solchen Solarmodulen gemacht habt, könnt ihr euch gerne mit Autorin Petra Daisenberger dazu über Facebook austauschen: https://www.facebook.com/Daisenberger
Disclaimer: Petra Daisenberger verwendet ein Solarpaneel des österreichischen Start-ups EET. Das Modul ist selbst gekauft und der Hersteller hatte keinen Einfluss auf diesen Beitrag.
Weitere Infos zu der gesetzlichen Regelung: verbraucherzentrale.de